Belparts erringt weiteren Sieg in Patentstreit

Urteil des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2022

Gampper und Belparts, beides Tochtergesellschaften der Afriso-Gruppe aus Güglingen, einem deutschen, mittelständischen und inhabergeführten Familienunternehmen, begrüßen ausdrücklich das Urteil des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2022 zum deutschen Teil des Belparts-Patents EP 2 307 938 B2. Das Patent wurde als wirksam bestätigt und die Klage abgewiesen.

Das Bundespatentgericht hat mit Urteil vom 10. Mai 2022 die Nichtigkeitsklage der Belimo Holding AG gegen den deutschen Teil des EP 2 307 938 B2 (im Folgenden: Belparts-Patent) vollständig abgewiesen und der Belimo Holding AG die kompletten Kosten des Verfahrens auferlegt (Az.: 4 Ni 25/20 (EP)). Dies bedeutet, dass die Wirksamkeit des Belparts-Patents erneut bestätigt wurde. Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist noch mit der Berufung angreifbar, wobei Belparts der klaren Auffassung ist, dass eine etwaige Berufung erfolglos bleiben wird.

Diese Entscheidung des Bundespatentgerichts ist ein wichtiger Meilenstein in der gerichtlichen Auseinandersetzung gegen die Belimo Holding AG, die Belimo Automation AG und die Belimo Stellantriebe Vertriebs GmbH (im Folgenden gemeinsam: „Belimo“).

Das Landgericht Düsseldorf hatte Belimo mit Urteil vom 30. November 2021 (4b O 35/20) wegen mittelbarer Verletzung des Belparts-Patents auf Unterlassung verurteilt (sog. Schlechthinverbot). Das Urteil betrifft das elektronisch druckunabhängige 6-Weg Zonenventil EPIV, das mit den Typenbezeichnungen EP015R-R6+BAC sowie EP020R-R6-BAC beworben wird. Belimo hat das Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit der Berufung angegriffen (I-15 U 67/21). In einem Parallelverfahren vor dem LG Düsseldorf (Az. 4b O 111/20), das jedoch nicht das elektronisch druckunabhängige 6-Weg Zonenventil EPIV betrifft, wurde die auf das Europäische Patent EP 2 706 425 gestützte Klage von Belparts hingegen am 30. November 2021 abgewiesen. Die Berufung von Belparts ist unter dem Aktenzeichen I-15 U 66/21 anhängig.

Soweit Belimo in der Vergangenheit öffentlich behauptet hat, das EP 2 307 938 B2 sei nach Belimos „begründeten Ansicht nicht rechtsbeständig“, ist nochmals klarzustellen, dass Belimos Ansicht jedenfalls bis heute nicht von den zuständigen Behörden und Gerichten geteilt wird. Dies hat die jüngste Entscheidung des Bundespatentgerichts erneut gezeigt. Die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt die Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 10. Dezember 2019 (Az.: T 1672/16). Die Wirksamkeit des Belparts-Patent EP 2 307 938 B2 wurde somit zum wiederholten Male festgestellt.

Illustration
Bildquelle: Gampper

Belparts europäisches Patent EP 2 307 938 B2 betrifft verkürzt zusammengefasst in Heizungs-, Kühl- und Sanitärsystemen verbaute, elektronisch arbeitende, druckunabhängige 6-Wege Regelventile, hinter denen nach einer Beruhigungsstrecke ultraschallbasierte bzw. elektromagnetisch arbeitende Durchflusssensoren vorgesehen sind.  In Deutschland wird diese Baureihe von Gampper unter dem Namen „SmartKombi-iQ“ vermarktet.

Belparts und Gampper sehen die Entscheidung des Bundespatentgerichts als weiteren wichtigen Meilenstein ihrer Strategie, wichtige Innovationen durch Patentrechte abzusichern und diese Innovationen im Wettbewerb in Europa und den USA zu verteidigen.


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2022-05-19
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